Fünfklang-Meldienfanfare -La Cucaracha-
Melodienfanfare aus fünf Trichtern.
Lautstärke: 116dB bei 2mtr.
Im Bereich der StVZO nicht zugelassen
Zulassungsbestimmungen von Kompressor-Fanfaren Werden Klanghörner als zusätzliche Signalanlagen verwendet, müssen sie weder zugelassen noch eingetragen werden. Da die Hörner aber lediglich außerhalb geschlossener Ortschaften betätigt werden dürfen, muß die serienmäßige Hupe funktionstüchtig bleiben. Die Montage muß so erfolgen, dass allgemeine Sicherheitsvorschriften nicht verletzt werden (Verletzungsgefahr durch Unfall) Mehrklanghörner dürfen nur eingesetzt werden, wenn die Töne gleichzeitig aktiv werden. Lediglich die Lautstärke ist eingeschränkt. Sie darf 118dB in 2 Meter Entfernung nicht überschreiten (§55 StVZO Abs.2)
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