Altölverordnung:

Information zu Rücknahmepflichten nach Altölverordnung:

Gemäß Altölverordnung sind wir verpflichtet, bei der Abgabe von Verbrennungsmotoren- oder Getriebeölen sowie Ölfiltern,
gebrauchte Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöle bis zur Menge der im Einzelfall abgegebenen
Verbrennungsmotoren- und Getriebeöle sowie grundsätzlich Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßig anfallende
ölhaltige Abfälle zur ordnungsgemäßen Entsorgung zurückzunehmen.
Sie können uns daher die entsprechenden gebrauchten Öle, Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßig anfallenden ölhaltigen
Abfälle zur kostenlosen fachgerechten Entsorgung als Gefahrgut übersenden. Die Rücksendeadresse entnehmen Sie
bitte unserem Impressum

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