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Pyramid Bugspoiler für BMW F 900 R / XR 2020 Matt schwarz
Hergestellt aus Fiberglas
Passend für Serienauspuffanlagen.
Pyramid-Bugspoiler sind eines der Markenprodukte. Sie wurden speziell für Ihr Motorrad entwickelt und betonen durch ihr Design die Konturen Ihrer bestehenden Karosserie. Unsere Bugspoiler bieten zusätzlichen Schutz für Ihre Auspuffkrümmer und den unteren Motorraum.
Dieses Produkt ist in verschiedenen Farbvarianten erhältlich und wird sorgfältig verpackt zusammen mit einem kompletten Montagesatz, einer ausführlichen Montageanleitung und allen erforderlichen Halterungen geliefert. Es sind keine Änderungen an Ihrem Motorrad erforderlich.
Wir empfehlen stets die Verwendung unserer Venture Shield-Schutzfolie, um die Auswirkungen von Steinschlägen und Rissen während des Gebrauchs zu minimieren, insbesondere bei lackierten Produkten, die tief am Boden liegen. Ohne Venture Shield an diesen tief nach vorne gerichteten Karosserieteilen sind Schäden durch Steinschläge und andere Fremdkörper unvermeidlich!
Passend für Serienauspuffanlagen.
Pyramid-Bugspoiler sind eines der Markenprodukte. Sie wurden speziell für Ihr Motorrad entwickelt und betonen durch ihr Design die Konturen Ihrer bestehenden Karosserie. Unsere Bugspoiler bieten zusätzlichen Schutz für Ihre Auspuffkrümmer und den unteren Motorraum.
Dieses Produkt ist in verschiedenen Farbvarianten erhältlich und wird sorgfältig verpackt zusammen mit einem kompletten Montagesatz, einer ausführlichen Montageanleitung und allen erforderlichen Halterungen geliefert. Es sind keine Änderungen an Ihrem Motorrad erforderlich.
Wir empfehlen stets die Verwendung unserer Venture Shield-Schutzfolie, um die Auswirkungen von Steinschlägen und Rissen während des Gebrauchs zu minimieren, insbesondere bei lackierten Produkten, die tief am Boden liegen. Ohne Venture Shield an diesen tief nach vorne gerichteten Karosserieteilen sind Schäden durch Steinschläge und andere Fremdkörper unvermeidlich!
Der hier angebotene Bugspoiler verfügt über kein Gutachten/ ABE
Bitte fragen Sie Ihren Prüfingenieur bzgl einer Einzelabnahme nach §21
Grundsätzlich liegen die Freigaben im Ermessen der Prüfingenieure und Sachverständigen. Die müssen sich jedoch strikt an die StVZO halten.
Eintragungspflichtig
Bauteile oder Baugruppen, für die eine ABE oder ein Teilegutachten erforderlich ist und die in die Papiere eingetragen werden müssen. Ausnahme: Wird die ABE mitgeführt, ist der Eintrag nicht zwingend.
Ansaugstutzen/ Bremsarmatur/ Bremsbeläge/ Bremsflüssigkeitsbehälter/ Bremshebel/ Bremsleitungen/ Bremspedal/ Bremspumpe/ Bremsscheibe/ Bremszange/ Cockpitverkleidung/ Fahrwerkshöherlegung /Fahrwerkstieferlegung/ Federbein(e)/ Felgen/ Fußrastenanlage/ Gabel/ Gabelbrücke/ Gabelfedern/ Gabelstabilisator/ Getriebeabstufung/ Hauptbremszylinder/ Hauptständer/ Heckhöherlegung/ Hecktieferlegung/ Heckverkleidung/ Hinterradabdeckung/ Kettenrad (bei nicht identischer Zähnezahl)/ Kotflügel/ Krümmer (nur wenn sich Rohrführung oder Querschnitt ändern)/ Lampenmaske/ Lenker/ Lenkerenden-Blinker (bei aktuellen Motorrädern nur in Verbindung mit hinterem Blinkerpaar)/ Lenker-Klemmböcke (Riser)/ Lenkungsdämpfer/ Luftfilter/ Luftfiltereinsatz (bei verändertem Luftdurchsatz)/ Luftfilterkasten/ Reifen (bei Dimensionsänderung) Ritzel (bei nicht identischer Zähnezahl)/ Schwinge/ Seitenständer/ Sekundär-Übersetzung/ Sitzbank (bei massiven Veränderungen der Abmessungen)/ Soziushaltegriffe/ Tachometer/ Tank/ Vergaser/ Vergaser-Bedüsung/ Verkleidung/ Verkleidungskiel/ Verkleidungsscheibe
Link: https://www.motorradonline.de/ratgeber/ratgeber-dekra-gtue-kues-und-tuev-uebersicht-eintragungspflichtig-eintragungsfrei-abe-co/
Bitte fragen Sie Ihren Prüfingenieur bzgl einer Einzelabnahme nach §21
Grundsätzlich liegen die Freigaben im Ermessen der Prüfingenieure und Sachverständigen. Die müssen sich jedoch strikt an die StVZO halten.
Eintragungspflichtig
Bauteile oder Baugruppen, für die eine ABE oder ein Teilegutachten erforderlich ist und die in die Papiere eingetragen werden müssen. Ausnahme: Wird die ABE mitgeführt, ist der Eintrag nicht zwingend.
Ansaugstutzen/ Bremsarmatur/ Bremsbeläge/ Bremsflüssigkeitsbehälter/ Bremshebel/ Bremsleitungen/ Bremspedal/ Bremspumpe/ Bremsscheibe/ Bremszange/ Cockpitverkleidung/ Fahrwerkshöherlegung /Fahrwerkstieferlegung/ Federbein(e)/ Felgen/ Fußrastenanlage/ Gabel/ Gabelbrücke/ Gabelfedern/ Gabelstabilisator/ Getriebeabstufung/ Hauptbremszylinder/ Hauptständer/ Heckhöherlegung/ Hecktieferlegung/ Heckverkleidung/ Hinterradabdeckung/ Kettenrad (bei nicht identischer Zähnezahl)/ Kotflügel/ Krümmer (nur wenn sich Rohrführung oder Querschnitt ändern)/ Lampenmaske/ Lenker/ Lenkerenden-Blinker (bei aktuellen Motorrädern nur in Verbindung mit hinterem Blinkerpaar)/ Lenker-Klemmböcke (Riser)/ Lenkungsdämpfer/ Luftfilter/ Luftfiltereinsatz (bei verändertem Luftdurchsatz)/ Luftfilterkasten/ Reifen (bei Dimensionsänderung) Ritzel (bei nicht identischer Zähnezahl)/ Schwinge/ Seitenständer/ Sekundär-Übersetzung/ Sitzbank (bei massiven Veränderungen der Abmessungen)/ Soziushaltegriffe/ Tachometer/ Tank/ Vergaser/ Vergaser-Bedüsung/ Verkleidung/ Verkleidungskiel/ Verkleidungsscheibe
Link: https://www.motorradonline.de/ratgeber/ratgeber-dekra-gtue-kues-und-tuev-uebersicht-eintragungspflichtig-eintragungsfrei-abe-co/
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